Reitbuch

Reiterverein Stuhr e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterverein Stuhr e.V.

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

 1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reiterverein Stuhr e.V. (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler und/oder Voltigierer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Vertrag über die Erteilung von Reit- und/oder Voltigierunterricht.

 2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reit- und/oder Voltigierunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich das Vereinsmitglied in unserem Online-Buchungssystem (Reitbuch.com) registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Übungsstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Übungsleitern.

Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Voltigiereinheit der Turniergruppen beträgt 75 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach dem Unterricht. Diese erfolgt durch den Teilnehmer, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

Longenunterricht findet nach Absprache mit einer Dauer von 30 Minuten statt.

Für den Unterricht stehen Reithalle und Reitplatz zur Verfügung.

3. Risiko und Haftung

Das Reiten und Voltigieren erfolgen auf eigene Gefahr. Der Pferdesport birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a) Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftpflichtversicherung der Mitglieder wird vorausgesetzt, eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Eine Kollektiv-Versicherung über den Reiterverein Stuhr e.V. und den Kreis- und Landessportbund für alle Übungsstunden liegt vor.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf der Reitanlage sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter und Voltigierer

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung ist Pflicht, darüber hinaus ist das Tragen von Schmuck untersagt und längere Haare sind zu einem Zopf zusammenzubinden.

Reitunterricht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Voltigierunterricht: eng anliegende Sportkleidung, Gymnastikschuhe oder Voltigierschuhe.

f. Auskunftspflicht

Die Sporttreibenden bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Unterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Weiterhin stimmen Sie zur Speicherung personenbezogener Daten zu.

4. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 1. eines Monats zu bezahlen (Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr (ohne Ferien). Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger/keine Termine im Monat stattfinden.

Sonderstunden, Kurse und Lehrgänge oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

 5. Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Stunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Stunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Stunden nicht gewährt.

6. Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine wahrgenommen werden können, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reit-Abovertrag (nicht die Vereinsmitgliedschaft) beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen.

8. Buchung und Absage von Lehrgängen

Die Bezahlung der Reitlehrgänge erfolgt bei Anmeldung im Reitbuch.

Stornierungen bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen bis 4 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig, bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt ist die Gesamtsumme zu bezahlen.

9. Vereinsmitgliedschaft, Beendigung der Vereinsmitgliedschaft, Vereinsbeitrag

Alle Belange der Vereinsmitgliedschaft werden in der auf der Homepage des Reiterverein Stuhr e.V. veröffentlichten Satzung geregelt. Diese ist Bestandteil der vorstehenden Nutzungsbedingungen.